Der Begriff Pflegeheim bezeichnet Einrichtungen zur dauerhaften stationären Unterbringung und pflegerischen Versorgung von Menschen, die wegen körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen nicht (mehr) in der Lage sind, in einer eigenen Wohnung zu leben. Sie werden dort umfassend versorgt und gepflegt.
Das Altenpflegheim dient der umfassenden Betreuung und Versorgung chronisch Kranker und pflegebedürftiger älterer Menschen. Es ist nach Bau, Ausstattung und Personalbesetzung darauf ausgerichtet verbliebene Restfähigkeiten der alten Menschen mit ärztlicher Hilfe zu erhalten, sowie eine Besserung des Allgemeinzustandes, insbesondere durch aktivierende Pflege herbei zu führen. Je nach Ausstattung und Leistungsangebot ist auch die Bezeichnung Seniorenresidenz möglich. Pflegeheime sind der Heimaufsicht unterstellt. Die Heimaufsicht ist in den meisten Bundesländern eine kommunale Behörde.
Bei Wohngemeinschaften und im Betreuten Wohnen wird mehr Wert auf die gegenseitige Unterstützung der Bewohner-/innen gelegt. Auch ist es möglich, dass Wohnung und Pflegeleitung nicht durch die gleichen Anbieter gestellt wird.